09.06.10 Informationen zur Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung von HDI-Gerling
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV; siehe BGBl vom 17.03.2010 (Nr. 11, S. 267)) ist am 17. Mai 2010 in Kraft getreten.
Gesetzliche Grundlage ist § 6 c der Gewerbeordnung (GewO). Die GewO gilt gem. § 6 Abs. 1a GewO ausnahmsweise auch für Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. und ebenfalls dann, wenn diese Berufsträger über Berufsträgergesellschaften tätig sind.
Im Hinblick auf eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung begründet § 2 Abs. 1 Ziff. 11 DL-InfoV folgende Informationspflicht für den Dienstleistungserbringer:
1. Name und Anschrift des Versicherers;
2. räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung.
Die gesetzlich geforderten Angaben sind dann rechtzeitig zur Verfügung gestellt, wenn sie vor Abschluss des schriftlichen Vertrages oder andernfalls vor Erbringung der Dienstleistung erfolgen (§ 2 Abs. 1, 1. Halbsatz DL-InfoV).
Nach § 2 Abs. 2 der DL-InfoV hat der Dienstleistungserbringer ein Wahlrecht, in welcher Form er diese Angaben seinem Dienstleistungsempfänger überbringt:
Er kann sie
• mitteilen (z.B. mündlich, schriftlich, elektronisch);
• am Ort der Leistungserbringung leicht zugänglich vorhalten (z. B. Aushang oder Kanzleibroschüre);
• elektronisch leicht zugänglich machen (z.B. Homepage). Vorher muss der Mandant aber die Internet-Adresse vom Dienstleistungserbringer erfahren;
• in alle von ihm dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufnehmen.
HDI-Gerling empfiehlt, die Informationen am Ort der Dienstleistungserbringung vorzuhalten, um den Kreis der Informationsempfänger nur auf die Dienstleistungsempfänger zu beschränken. Dadurch wird auch die Angriffsfläche für „professionelle“ Abmahner verringert.
Hier sind die Informationen zum räumlichen Geltungsbereich der Versicherung gem. § 2 Abs. 1 Ziff. 11 DL-InfoV eingestellt.
Bei der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches stützt HDI-Gerling sich auf den Inhalt der jeweils relevanten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in der aktuellen Version. Ggf. zugrundeliegende ältere Versionen haben möglicherweise einen eingeschränkteren räumlichen Geltungsbereich, so dass eine Korrektur unseres Vorschlages erforderlich ist. Nicht berücksichtigt sind ferner ggf. abweichende Erweiterungen des räumlichen Geltungsbereiches.
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