Forderungen - wir vertreten Ihre berechtigten Interessen
Der Verband tritt ein:
- für die Stärkung der Freiberuflichkeit
- gegen Verwässerung des Berufsbildes
- für Unabhängigkeit in der Berufsausübung
- gegen jede Bevormundung der Berufsangehörigen
- für angemessene Honorierung der Dienstleistungen
- gegen verzerrende Wettbewerbsbedingungen
- für Erhalt und Ausbau der Tätigkeitsfelder
- gegen Eingriffe in die Vorbehaltsaufgaben
- für Verantwortung und Kompetenz
- gegen überzogene Haftungsrisiken
- für Qualität als besten Verbraucherschutz
- gegen aktionistisch bedingten Pseudo-Verbraucherschutz
- für Individualitätsberatung der Steuerbürger
- gegen Massenabfertigung
- für systematische und gerechte Steuergesetze
- gegen Bürokratismus und Steuerchaos
- für Liberalität und Weltoffenheit
- gegen entwicklungshemmendes Standesdenken
- für berufsständische Interessenvertretung auf breiter Basis
- gegen Standespolitik im kleinen Kreis
Der freie Beruf des Steuerberaters
Die freien Berufe verfügen über drei besonders bedeutsame Merkmale, die in dieser Form auch für den Steuerberater gelten:
- Es werden ideelle Leistungen erbracht. Die Wertschätzung von Beratung, Betreuung und Vertretung orientieren sich nicht an Material- und Arbeitszeiten, sondern am ideellen Wert der Kommunikation zwischen den Freiberuflern und seinen Klienten.
- Es werden persönliche - zumindest jedoch persönlich verantwortete - Leistungen erbracht.
- Die Leistungen erfolgen in wirtschaftlicher Selbständigkeit. Der Angehörige eines freien Berufes ist, auch wenn er diesen Beruf in angestellter oder beamteter Stellung ausübt, in der berufsspeziellen Entscheidung nicht an fremde Weisung gebunden, sondern ausschließlich seinem beruflichen Pflichtencodex und seinem Wissen und Gewissen unterworfen (vgl. BFB Jahrbuch 1995, Seite 61).
Die Angehörigen der Freien Berufe erbringen somit aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig - ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit (vgl. BFB Jahrbuch 1997, Seite 174). In der Regel unterliegt die Berufsausübung spezifischen berufsrechtlichen Bindungen, welche die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt.
Dazu bedarf es einer starken Interessenvertretung - den Steuerberaterverband!
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