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Mitgliedschaft - Ihre Chance
Die Mitgliedschaft im Steuerberaterverband Hessen ist freiwillig. Dem Verband kann jeder Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, jede Steuerberatungsgesellschaft und alle weiteren nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen Befugte - also Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften - beitreten. |
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