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Kfz-Liefervereinbarung verlängert! Nur für Mitglieder!


Der Steuerberaterverband Hessen hat die Liefervereinbarung für die Marken FIAT, Lancia und Alfa Romeo verlängert. Ein Verzeichnis der Niederlassungen können Sie in der Geschäftsstelle anfordern. Die Vereinbarung gilt auch für alle Kollegialverbände und deren Mitglieder sowie für den Deutschen Steuerberaterverband e. V.. Mitglieder der Steuerberaterverbände können über diese Liefervereinbarung die Modelle von FIAT, Lancia und Alfa Romeo bei jeder FIAT-Niederlassung in Deutschland mit einem nach den Modellen gestaffelten Nachlass bis zu 22 % vom Listenpreis erwerben.

Jedes interessierte Mitglied kann ab sofort für die Kanzlei, für sich selbst oder für einen Mitarbeiter über den Steuerberaterverband Hessen e. V. die für diesen Rabatt notwendigen Abrufscheine erhalten.

Voraussetzung für die Bezugsberechtigung eines Abrufscheins ist eine Verbandsmitgliedschaft. Ferner gilt für die über diese Liefervereinbarung bezogenen Neufahrzeuge eine Haltefrist von 6 Monaten, d. h. die Fahrzeuge müssen 6 Monate auf den Bezugsberechtigten zugelassen bleiben.

Dienstwagenberechtigte Mitarbeiter der Verbandsmitglieder erwerben das Fahrzeug mit einem Nachlass und lassen es auf sich zu. Für Mitarbeiter gelten folgende zusätzlichen Bedingungen für den Bezug eines Fahrzeugs über diese Liefervereinbarung:

Das Mitglied bestätigt, dass der Halter des Fahrzeuges seiner Stellung im Unternehmen nach ein Fahrzeug beanspruchen kann und benötig.

Das Fahrzeug muss zu 75 % für das Mitglied oder eines der verbundenen Unternehmen eingesetzt werden.

Dem Mitarbeiter werden anteilig, im Rahmen einer Kilometerpauschale oder einer anderer Vergütung die Kosten für den Unterhalb und Betrieb des Fahrzeuges erstattet.

Die Erfüllung der Voraussetzung wird schriftlich bestätigt.

Ansprechpartner für Fragen zu Fahrzeugen der drei Marken sind die entsprechenden FIAT-Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet.

Der Bezugsberechtigte verpflichtet sich im Gegenzug, auf Verlangen von FIAT die Einhaltung der Großkunden-Vertragsbedingungen nachzuweisen. Für Automobile, die entgegen den Großkunden-Vertragsbedingungen verwendet werden, also diejenigen die den Pkw in der Haltefrist weniger als 75 Prozent geschäftlich (bei Mitarbeitern) nutzen, entfällt der Anspruch auf den Nachlass in voller Höhe. In diesem Fall ist der Bezugsberechtigte verpflichtet, FIAT den gewährten Nachlass zzgl. USt. zurückzuzahlen.

Die genauen Konditionen können Sie in der Verbandsgeschäftsstelle erfragen.