Rahmenabkommen mit MITSUBISHI - 14 % Rabatt für Mitglieder, bei Leasing 16 %
Der Steuerberaterverband Hessen e. V. hat im März 2008 ein neues Rahmenabkommen mit der MITSUBISHI MOTORS Deutschland GmbH abgeschlossen.
Es ist auch für die Kollegialverbände und deren Mitglieder sowie für den Deutschen Steuerberaterverband e. V. gültig.
Mitglieder der Steuerberaterverbände und deren dienstwagenberechtigte Mitarbeiter können über dieses Rahmenabkommen jedes Modell von MITSUBISHI bei jedem MITSUBISHI-Vertragshändler in Deutschland mit einem Sonderrabatt von 15 % (17% bei Leaing über die MKG-Bank) - bei den Basismodellen 10 % (12 %) - vom Listenpreis erwerben.
Jedes interessierte Mitglied kann ab sofort für die Kanzlei, für sich selbst oder für einen Mitarbeiter über den Steuerberaterverband Hessen e. V. die für diesen Rabatt notwendigen Abrufscheine erhalten. Voraussetzung für die Bezugsberechtigung dieses Abrufscheins ist eine Verbandsmitgliedschaft. Ferner gilt für die über diesen Rahmenvertrag bezogenen Neufahrzeuge eine Haltefrist von 6 Monaten, d. h. die Fahrzeuge müssen 6 Monate auf den Bezugsberechtigten zugelassen bleiben. In dieser Zeit muss das Fahrzeug zudem zu 2/3 geschäftlich, d. h. im Rahmen der Aufgaben in der Steuerberaterkanzlei genutzt werden.
Ansprechpartner für Fragen zu den Fahrzeugen sind alle MITSUBISHI-Händler im gesamten Bundesgebiet.
Bei sonstigen Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Steuerberaterverbandes Hessen.
|