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Neues Lieferabkommen mit OPEL für Verbandsmitglieder

Bis zu 25 % Rabatt für OPEL-Neufahrzeuge



Im Juni 2009 hat der Steuerberaterverband Hessen e. V. ein neues Lieferabkommen mit OPEL geschlossen.

Es gilt auch für die Kollegialverbände und deren Mitglieder sowie für den Deutschen Steuerberaterverband e. V.

Mitglieder der Steuerberaterverbände können über dieses Lieferabkommen jedes Modell von OPEL bei jedem OPEL-Händler in Deutschland mit einem nach den Modellen gestaffelten Sonderrabatt von bis zu 25 % vom Listenpreis erwerben.

Darüber hinaus wurde auch vereinbart, dass dienstwagenberechtigte Mitarbeiter in den Genuß der gleichen Rabattierung kommen.

Jedes interessierte Mitglied kann ab sofort für die Kanzlei, für sich selbst oder für einen Mitarbeiter über den Steuerberaterverband Hessen e. V. die für diesen Rabatt notwendigen Abrufscheine erhalten. Voraussetzung für die Bezugsberechtigung dieses Abrufscheins ist eine Verbandsmitgliedschaft. Ferner gilt für die über diese Liefervereinbarung bezogenen Neufahrzeuge eine Haltefrist von 12 Monaten, d. h. die Fahrzeuge müssen 12 Monate auf den Bezugsberechtigten zugelassen bleiben. In dieser Zeit muss das Fahrzeug zudem zu 2/3 geschäftlich, d. h. im Rahmen der Aufgaben in der Steuerberaterkanzlei genutzt werden.

Ansprechpartner für Fragen zu Fahrzeugen sind alle OPEL-Händler im gesamten Bundesgebiet; gerne auch unser Ansprechpartner beim Mehrmarkenzentrum Franken, Herr Stephan Fink, Tel.: 02842 / 3 37-70.
Bei sonstigen Fragen und für die Nennung der genauen Rabatthöhe für Ihr Wunschfahrzeug wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Steuerberaterverbandes Hessen.